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Staatliche Förderung für Modernisierung

Förderung für Fenster, Türen und Garagentore – bis zu 20 % vom Staat

Sparen Sie beim Kauf neuer Fenster, Haustüren und Garagentore mit staatlicher Förderung. Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus – prüfen Sie jetzt in 5 Minuten, welche Förderung Ihnen zusteht.

  • 5-Minuten-Check
  • Unverbindlich
  • Digitale Antragshilfe

Warum Förderung nutzen?

Fenster, Haustüren, Balkontüren und Terrassentüren gehören zur thermischen Gebäudehülle und sind oft eine Schwachstelle bei der Wärmedämmung. Durch den Einbau oder Austausch moderner Bauelemente senken Sie Heizkosten, steigern den Wohnkomfort und können sich gleichzeitig vom Staat unterstützen lassen.

Privatpersonen, Wohnungsbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften profitieren bei bestimmten Maßnahmen von einer Förderung in Höhe von bis zu 20 % der Investitionssumme – oder mehr. Das gilt nicht nur für den Fenstertausch im Rahmen einer Sanierung, sondern auch für den erstmaligen Einbau.

Neben energetischen Maßnahmen werden auch Einbruchschutz (z. B. Garagentore, Rollläden) und Barrierefreiheit (z. B. schwellenlose Türen, automatische Antriebe) gefördert.

Förderarten im Überblick

Seit 2021 gilt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie bündelt die früheren Programme und macht den Zugang zu Fördergeldern einfacher.

BAFA-Zuschuss

Direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM), die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Wichtig: Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist Voraussetzung.

Sinnvoll für: konkrete Einzelmaßnahmen wie Fenstertausch in Bestandsgebäuden.

KfW-Förderkredit

Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss, besonders interessant für größere Sanierungen und Einbruchschutz.

Relevant: u. a. BEG WG und Kredit 159.

Sinnvoll für: höhere Investitionen mit Finanzierungsbedarf.

Steuerbonus (Finanzamt)

Alternativ zu BAFA/KfW können Sanierungskosten über die Einkommensteuererklärung (§ 35c EStG) geltend gemacht werden.

Vorteil: Kann auch nachträglich beantragt werden.

Sinnvoll für: Eigentümer mit ausreichender steuerlicher Belastung.

Wichtig: Für ein und dieselbe Maßnahme darf nur ein Förderprogramm genutzt werden – entweder BAFA, KfW oder Steuerbonus. Unter bestimmten Umständen lassen sich jedoch verschiedene Programme für unterschiedliche Maßnahmen kombinieren.

Daneben bieten auch viele Städte und Kommunen eigene regionale Förderprogramme an.

Wie hoch ist die Förderung?

Einzelmaßnahme an Bestandsgebäuden

Gilt bei Erneuerung, Ersatz oder erstmaligem Einbau von Fenstern, Außentüren oder Garagentoren zur Erhöhung der Energieeffizienz.

Förderprogramm Art Höhe Fördergeber
BEG EM Zuschuss Einmaliger Zuschuss 15 % der förderfähigen Ausgaben (min. 2.000 €, max. 30.000 € pro Wohneinheit) – mit iSFP max. 60.000 € BAFA
BEG WG Kredit 262 Darlehen + Tilgungszuschuss Max. 60.000 € zinsgünstiger Kredit + 15 % Tilgungszuschuss + 5 % iSFP-Bonus KfW (über Hausbank)
Steuerbonus Sanierung Steuerliche Vergünstigung 20 % der Gesamtkosten von max. 200.000 € – verteilt auf 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %) Finanzamt
Steuerbonus Handwerker Steuerliche Vergünstigung 20 % der Handwerkerkosten von max. 6.000 € – max. 1.200 € pro Haushalt/Jahr Finanzamt
BEG EM Zuschuss (BAFA)

Art: Einmaliger Zuschuss

Höhe: 15 %, mit iSFP bis max. 60.000 € förderfähige Ausgaben.

BEG WG Kredit 262 (KfW)

Art: Darlehen + Tilgungszuschuss

Höhe: Bis 60.000 € Kredit + 15 % TZ + 5 % iSFP-Bonus.

Steuerbonus Sanierung (Finanzamt)

Art: Steuerliche Vergünstigung

Höhe: 20 % von max. 200.000 €, verteilt über 3 Jahre.

Steuerbonus Handwerker (Finanzamt)

Art: Steuerliche Vergünstigung

Höhe: 20 % von max. 6.000 € Handwerkerkosten, max. 1.200 €/Jahr.

Neubau und Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Gilt bei Erneuerung, Ersatz oder erstmaligem Einbau im Rahmen eines energieeffizienten Neubaus oder einer Komplettsanierung.

Förderprogramm Art Höhe Fördergeber
BEG WG Zuschuss 461 Einmaliger Zuschuss 20–50 % der förderfähigen Kosten von max. 150.000 € (bis max. 75.000 € pro Wohneinheit) + 5 % iSFP-Bonus KfW
BEG WG Kredit 261 Darlehen + Tilgungszuschuss Max. 150.000 € Kredit + 20–50 % Tilgungszuschuss + 5 % iSFP-Bonus KfW (über Hausbank)
Steuerbonus Sanierung Steuerliche Vergünstigung 20 % der Gesamtkosten von max. 200.000 € – verteilt auf 3 Jahre Finanzamt
Steuerbonus Handwerker Steuerliche Vergünstigung 20 % von max. 6.000 € Handwerkerkosten – max. 1.200 €/Jahr Finanzamt
BEG WG Zuschuss 461

Art: Einmaliger Zuschuss (KfW)

Höhe: 20–50 %, bis 75.000 €/Wohneinheit + ggf. iSFP-Bonus.

BEG WG Kredit 261

Art: Darlehen + Tilgungszuschuss (KfW)

Höhe: Bis 150.000 € Kredit + 20–50 % TZ + 5 % iSFP-Bonus.

Steuerbonus Sanierung

Art: Steuerliche Vergünstigung

Höhe: 20 % von max. 200.000 € Gesamtkosten.

Steuerbonus Handwerker

Art: Steuerliche Vergünstigung

Höhe: 20 % von max. 6.000 € Handwerkerkosten.

Einbruchschutz und Barrierefreiheit

Maßnahme Programm Höhe
Einbruchschutz (z. B. RC2-Fenster, Garagentore, Rollläden) KfW 455-E (derzeit eingestellt, Stand Jan. 2024) 10–20 % je nach Investitionssumme
Barrierefreiheit (z. B. schwellenlose Türen, automatische Antriebe) KfW 455-B Zuschuss oder KfW 159 Kredit 10–12,5 % Zuschuss oder bis zu 50.000 € Kredit
Sommerlicher Wärmeschutz (z. B. Rollläden, Sonnenschutz) BEG EM Zuschuss 15 % + 5 % iSFP-Bonus
Einbruchschutz

Programm: KfW 455-E (Stand Jan. 2024 eingestellt)

Höhe: 10–20 % je nach Investitionssumme.

Barrierefreiheit

Programm: KfW 455-B oder KfW 159

Höhe: 10–12,5 % Zuschuss oder bis 50.000 € Kredit.

Sommerlicher Wärmeschutz

Programm: BEG EM Zuschuss

Höhe: 15 % + 5 % iSFP-Bonus.

WichtigZusätzlich 5 % Bonus mit Sanierungsfahrplan (iSFP)

Zum regulären Fördersatz erhalten Sie weitere 5 % Bonus, wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen.

  • Die geförderten Maßnahmen werden innerhalb von max. 15 Jahren vollständig umgesetzt.
  • Die Umsetzung erfolgt in sinnvoll aufeinander abgestimmten Schritten.
  • Mindestens die im Sanierungsplan definierte Effizienzhaus-Stufe wird erreicht.

Bei einer Komplettsanierung in einem einzigen Schritt wird der iSFP-Bonus nicht gewährt. Ob Ihre Maßnahme als iSFP-Maßnahme zählt, prüft ein Energieeffizienz-Experte.

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie vor Antragstellung die aktuellen Bedingungen beim jeweiligen Fördergeber.

Welche Förderung steht Ihnen konkret zu? Finden Sie es jetzt heraus.

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Förderung Fenster

Welche Fenster werden gefördert?

Neue Fenster werden gefördert, wenn sie folgende U-Wert-Anforderungen erfüllen:

Fenstertyp Max. U-Wert (Uw)
Fenster mit Mehrscheiben-Isolierverglasung0,95 W/(m²K)
Dachfenster1,0 W/(m²K)
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster1,1 W/(m²K)
Ertüchtigung bestehender Fenster / Kastenfenster / Sonderverglasung1,3 W/(m²K)
Fenster an Baudenkmalen1,4 W/(m²K), mit echten glasteilenden Sprossen: 1,6
Ertüchtigung an Baudenkmalen1,6 W/(m²K)
Mehrscheiben-Isolierverglasung

Max. U-Wert: 0,95 W/(m²K)

Dachfenster

Max. U-Wert: 1,0 W/(m²K)

Barrierearme / einbruchhemmende Fenster

Max. U-Wert: 1,1 W/(m²K)

Ertüchtigung / Kastenfenster / Sonderverglasung

Max. U-Wert: 1,3 W/(m²K)

Fenster an Baudenkmalen

Max. U-Wert: 1,4 W/(m²K), mit echten glasteilenden Sprossen: 1,6

Ertüchtigung an Baudenkmalen

Max. U-Wert: 1,6 W/(m²K)

Auch die Ertüchtigung bestehender Fenster (z. B. Austausch der Scheiben, Erneuerung der Dichtungen) ist förderfähig.

Fenster-Förderung Barrierefreiheit (KfW 455-B / 159)

Barrierearme Fenster müssen mit geringem Kraftaufwand bedienbar sein.

Drehmoment am Griff < 5 Nm, Kraft < 30 N, Griffhöhe max. 1,05 m. Wenn baulich nicht möglich, sind automatische Bedienungs- und Antriebssysteme förderfähig.

Fenster-Förderung Einbruchschutz (KfW 455-E)

Einbruchhemmende Fenster ab Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 sind förderfähig.

Auch ohne Nachweis über die Festigkeit der umgebenden Wände.

Vorteile moderner Fenster

  • Besserer thermischer Komfort und Wärmedämmung
  • Niedrigere Heizkosten
  • Verbesserter Schallschutz
  • Erhöhte Einbruchsicherheit
  • Mehr Tageslicht durch moderne schmale Rahmen
  • Steigerung des Immobilienwertes
  • Senkung des CO₂-Ausstoßes
Passivhausfenster mit hoher Energieeffizienz

Die Anfangsinvestition amortisiert sich durch die Einsparungen – mit staatlicher Förderung noch schneller.

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Förderung Türen

Welche Türen werden gefördert?

Haustüren, Wohnungseingangstüren, Balkontüren und Terrassentüren werden gefördert, wenn sie diese U-Wert-Anforderungen erfüllen:

Türentyp Max. U-Wert (UD / Uw)
Balkontüren / Terrassentüren mit Mehrscheiben-Isolierverglasung0,95 W/(m²K)
Barrierearme oder einbruchhemmende Balkontüren / Terrassentüren1,1 W/(m²K)
Balkontüren / Terrassentüren mit Sonderverglasung1,1 W/(m²K)
Hauseingangstüren, Wohnungseingangstüren1,3 W/(m²K)
Ertüchtigung von Balkontüren / Terrassentüren1,3 W/(m²K)
Türen an Baudenkmalen1,4 W/(m²K), mit echten glasteilenden Sprossen: 1,6
Ertüchtigung an Baudenkmalen1,6 W/(m²K)
Balkontüren / Terrassentüren (Isolierverglasung)

Max. U-Wert: 0,95 W/(m²K)

Barrierearme / einbruchhemmende Balkontüren

Max. U-Wert: 1,1 W/(m²K)

Balkontüren / Terrassentüren (Sonderverglasung)

Max. U-Wert: 1,1 W/(m²K)

Hauseingangstüren, Wohnungseingangstüren

Max. U-Wert: 1,3 W/(m²K)

Ertüchtigung von Balkontüren / Terrassentüren

Max. U-Wert: 1,3 W/(m²K)

Türen an Baudenkmalen

Max. U-Wert: 1,4 W/(m²K), mit echten glasteilenden Sprossen: 1,6

Ertüchtigung an Baudenkmalen

Max. U-Wert: 1,6 W/(m²K)

Türen-Förderung Barrierefreiheit (KfW 455-B / 159)

Barrierearme Balkon- und Terrassentüren müssen mit geringem Kraftaufwand bedienbar sein.

Die untere Schwelle darf max. 2 cm hoch sein.

Türen-Förderung Einbruchschutz (KfW 455-E)

Einbruchhemmende Türen ab Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 sind förderfähig.

Vorteile moderner Haustüren

  • Optimierte Wärmedämmung
  • Reduzierte Heizkosten
  • Individueller Schallschutz
  • Erhöhter Einbruchschutz
  • Leichtgängige Bedienung
  • Steigerung von Wohnkomfort und Immobilienwert
  • Senkung des CO₂-Ausstoßes
Moderne Aluminium-Haustür

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Förderung Garagentore

Wird mein neues Garagentor gefördert?

Ja – die Förderung ist möglich, wenn das Garagentor RC 2 oder besser nach DIN/TS 18194 bzw. WK2 oder besser nach DIN V ENV 1627 erfüllt.

Die Förderung läuft über Einbruchschutz, nicht über Energieeffizienz. Besonders relevant bei Garagen mit direkter Verbindung zum Wohnhaus. Achten Sie auf Herstellerkennzeichnung und Nachweis über zertifizierten, fachgerechten Einbau.

KfW-Kredit 159 für einbruchhemmende Garagentore

ab 2,48 % effektiver Jahreszins
bis 50.000 € pro Wohneinheit, altersunabhängig
Flexibel Gesamtauszahlung oder Teilbeträge
2 Darlehensarten Annuität oder endfälliges Darlehen

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen (Eigentümer und Mieter)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Bauträger, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

HinweisAktueller Programmstatus

Das Zuschuss-Programm KfW 455-E (Einbruchschutz) ist derzeit eingestellt (Stand Januar 2024). Der Kredit 159 ist weiterhin verfügbar.

Wichtig zum Antragsprozess

  • Kredit wird über einen Finanzierungspartner bei der KfW beantragt (nicht direkt).
  • Mit den Maßnahmen darf erst nach Erhalt der Förderzusage begonnen werden.
  • Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
  • Vorzeitige Vertragsabschlüsse sind nach Beratung und KfW-Formular möglich.

Vorteile moderner Garagentore

  • Erhöhter Einbruchschutz (RC 2 und höher)
  • Verbesserte Wärmedämmung bei beheizten Garagen
  • Leiser und komfortabler Antrieb
  • Smart-Home-Integration möglich
  • Steigerung des Immobilienwertes
  • Langlebige und wartungsarme Konstruktion
Sektionaltor mit Schlupftür und Einbruchschutz

Hinweis: Die konkrete Produktauswahl für Fenster, Türen und Garagentore erfolgt nach dem Fördermittelcheck.

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Voraussetzungen

Voraussetzungen für BAFA und KfW

  • Technische Mindestanforderungen (U-Werte bzw. Widerstandsklassen) müssen erfüllt sein.
  • Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen; Eigenleistungen sind ausgeschlossen.
  • Antrag vor Auftragsvergabe stellen; Angebote dürfen vorher eingeholt werden.
  • Energieeffizienz-Experte ist bei energetischen Maßnahmen Pflicht.
  • KfW: Bauantrag/Bauanzeige des Wohngebäudes muss mind. 5 Jahre zurückliegen.

Voraussetzungen für den Steuerbonus (§ 35c EStG)

  • Sanierungsbeginn nach dem 31.12.2019, Abschluss vor dem 01.01.2030.
  • Immobilie muss selbst bewohnt werden (anteilig möglich).
  • Gebäude muss im EWR liegen.
  • Gebäude bei Sanierungsbeginn mind. 10 Jahre alt.
  • Fachunternehmen + Bescheinigung über korrekte Umsetzung erforderlich.
  • Technische Mindestanforderungen gemäß ESanMV.

Alternative: Handwerkerrechnung (§ 35a Abs. 3 EStG)

  • Nur Arbeitslohn, Fahrtkosten und Maschinenmiete sind begünstigt.
  • Materialkosten müssen separat auf der Rechnung ausgewiesen sein.
  • Bezahlung nur per Überweisung (keine Barzahlung).
  • Max. 20 % von 6.000 € = max. 1.200 € pro Jahr.
  • Aufbewahrungsfrist für Rechnungen und Belege: 2 Jahre.
  • Gilt auch für Garagentoreinbau bei Renovierung/Sanierung (nicht Neubau).

80 % Zuschuss für Energieberatung

Die Kosten für einen zertifizierten Energieberater werden durch den BAFA-Zuschuss EBW (Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude) zu 80 % übernommen:

  • Max. 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Max. 1.700 € für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten
  • Einmalig max. 500 € für die Erläuterung des Berichts in einer WEG-Versammlung

Der Förderantrag wird vom Experten online vor Beginn der Beratung gestellt. Der Zuschuss wird an den Experten ausgezahlt und mit dem Honorar verrechnet.

Voraussetzung: Gebäude in Deutschland, Bauantrag/Bauanzeige mind. 10 Jahre zurückliegend, mind. 50 % der Fläche zu Wohnzwecken genutzt.

HinweisSchneller mit FörderHeld

Sie möchten nicht wochenlang auf einen Energieberater-Termin warten? Über unseren Partner FörderHeld können Sie den Fördermittelcheck online in nur 5 Minuten durchführen und den BAFA-Antrag direkt starten – schnell, unkompliziert und digital.

Förderung richtig beantragen

Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.

BAFA-Zuschuss beantragen

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen und TPB-ID erstellen lassen.
  2. BAFA-Förderantrag online über das Zuschussportal stellen.
  3. Förderzusage abwarten, erst danach mit Maßnahmen beginnen.
  4. Verwendungsnachweis spätestens 6 Monate nach Ablauf einreichen.
  5. Zuschuss nach positiver Prüfung auf Ihr Konto erhalten.

KfW-Zuschuss 461 beantragen

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen, BzA erstellen lassen.
  2. KfW-Zuschuss beantragen und Bestätigung übermitteln.
  3. Identität nachweisen, dann Maßnahmen umsetzen.
  4. Bestätigung nach Durchführung über das Portal einreichen.
  5. Direktzuschuss auf Ihr Konto erhalten.

KfW-Förderkredit 261/262 beantragen

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen, BzA erstellen lassen.
  2. Kredit über Finanzierungspartner beantragen.
  3. Kreditvertrag abschließen, Auszahlung auf Ihr Konto.
  4. Bestätigung nach Durchführung an KfW weiterleiten.
  5. Tilgungszuschuss wird direkt von der Restschuld abgezogen.

Jetzt Ihre Förderung sichern

Prüfen Sie in wenigen Minuten, welche Förderung Sie für Ihre neuen Fenster, Türen oder Garagentore erhalten:

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Nächster Schritt:

Starten Sie den Fördermittelcheck, um Ihre passende Förderung zu ermitteln und die weitere Produktauswahl darauf abzustimmen.

Fragen? Sie erreichen uns telefonisch unter +49 7221 / 3022-333 oder per WhatsApp unter +49 177 3872159.