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20 % Förderung für neue Fenster & Fenstertausch

Passivhaus Fenster - KfW Förderfächiges Fenster
Fenster online konfigurieren

Alle Angaben ohne Gewähr. Die genannten Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich ändern. Prüfen Sie deshalb vor der Antragstellung die aktuellen Bedingungen des gewählten Förderprogramms.
So lassen sich neue Fenster mit staatlicher Förderung deutlich günstiger einbauen! Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, den Energieverbrauch des Gebäudebereichs und damit auch den CO2-Ausstoss durch die Förderung des Fensteraustauschs deutlich zu senken. Die Faustregel besagt, dass Fenster vor 1995 technisch längst veraltet sind und nicht mehr den heutigen Standards entsprechen. Über sie kann wertvolle Wärme nach außen entweichen. Die Folge: höherer Energieverbrauch, höhere Heizkosten und damit auch die Entstehung des klimaschädlichen Treibhausgases CO2. Grund genug, um diese Schwachstelle in Angriff zu nehmen und alte Fenster zu erneuern. Hierbei entstehen jedoch Anschaffungskosten, die je nach Material, Größe und Ausstattung der Fenster sehr stark variieren. Eine Reihe staatlicher Förderprogramme hilft privaten Haus- und Wohnungsbesitzern und Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Finanzierung. Das gilt übrigens auch z. B. für den Austausch der Fensterscheiben oder die Erneuerung der Dichtungen bei der so genannten Ertüchtigung der bestehenden Fenster. Wenn Sie also neue energieeffiziente Fenster kaufen möchten, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt dafür, denn Sie gewinnen dadurch in vielerlei Hinsicht! Das gilt auch für den Kauf von Haustüren und anderen Außentüren, Rollläden und Garagentoren, die Sie bei uns ebenfalls nach Maß online kaufen können.

Welche Fenster werden gefördert?

Eine staatliche Förderung für neue Fenster bekommt man nur, wenn die von BAFA, KfW und Finanzamt geforderten technischen Mindestanforderungen erfüllt werden.

Fenster-Förderung Wärmedämmung

Die Fenster-Förderung erfolgt ab oder unter einem U-Wert von
✔ 0,95 W/(m² K) für Fenster mit Mehrscheiben-Isolierverglasung
✔ 1,0 W/(m² K) für Dachfenster 1,1 W/(m² K) für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster
✔ 1,3 W/(m² K) für die Ertüchtigung von Fenstern und Kastenfenstern sowie Fenster mit Sonderverglasung
✔ 1,4 W/(m² K) für den Austausch von Fenstern an Baudenkmalen oder erhaltenswerter Bausubstanz (bei echten glasteilenden Sprossen gilt 1,6)
✔ 1,6 W/(m² K) für die Ertüchtigung von Fenstern an Baudenkmalen oder erhaltenswerter Bausubstanz

Fenster-Förderung Barrierefreiheit

Entweder als KfW-Zuschuss Barrierefreiheit 455-B oder KfW-Kredit 159. Beispielsweise für den Kauf und Einbau barrierearmer Fenster. Diese müssen mit einem geringen Kraftaufwand bedient werden können (Drehmoment am Fenstergriff < 5 Nm, auf das Hebelende aufgebrachte Kraft < 30 N). Die Fenstergriffe dürfen nicht höher als 1,05 m über dem Fußboden angeordnet sein. Ist das baustrukturell nicht möglich, sind baugebundene automatische Bedienungs- und Antriebssysteme für Fenster förderfähig.

Fenster Förderung Einbruchschutz

Als KfW-Zuschuss Einbruchschutz455-E. Darunter fallen einbruchhemmende Fenster mit der Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 oder besser (auch ohne Nachweis über die Berücksichtigung der Festigkeit und Ausführung der umgebenden Wände).

Moderne Fenster bieten mehr Vorteile


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Passivhausfenster

✔ Verbesserung des thermischen Komforts
✔ Reduzierung der Heizkosten
✔ angepasster Schallschutz
✔ erhöhe Einbruchsicherheit
✔ mehr Tageslicht durch moderne schmale Rahmen
✔ mehr Lebensqualität durch gesteigerten Wohnkomfort
✔ Steigerung des Immobilienwertes
✔ Senkung des klimaschädlichen CO2

Wenn Sie moderne Fenster kaufen, amortisiert sich die Anfangsinvestition durch die vielen Vorteile recht schnell. Egal, ob Sie eine staatliche Fenster-Förderung in Form eines Zuschusses, Förderkredits oder Steuerbonus in Anspruch nehmen oder nicht. Jetzt neue Fenster nach Maß konfigurieren und online günstig kaufen, 20 % staatliche Förderung dafür sichern und dadurch gleich doppelt sparen!


Durch wen erfolgt die neue Fenster-Förderung BEG?

Seit Anfang 2021 gilt für die Fenster-Förderung die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Dadurch wird der Fenstertausch bzw. der Einbau neuer Fenster sowohl als Einzelmaßnahme (BEG EM) als auch im Rahmen einer energetischen Wohngebäudesanierung (BEG WG) noch höher gefördert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA und die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, bieten die gängigsten Fenster-Förderprogramme auf Bundesebene. Es werden aber auch regionale Förderprogramme von Gemeinden oder Kommunen angeboten. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, den Fensterkauf im Nachhinein durch eine Steuererleichterung im Rahmen einer Steuererklärung fördern zu lassen. Dank des großen Angebots gibt es so gleich mehrere Wege, auf denen Sie min. 20% Förderung für Fenster erhalten und dadurch Geld sparen können. Durch die finanzielle Hilfe seitens des Staates wird Privatpersonen der Fensterkauf bzw. Fensteraustausch so noch einfacher gemacht.

Wie hoch ist die Förderung durch KfW, BAFA & Finanzamt?

Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt oder eine der Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden. Trotzdem können unter bestimmten Umständen verschiedene Förderprogramme kombiniert werden.

Höhe der Förderung: neue Fenster als Einzelmaßnahme

Kann beantragt werden bei Erneuerung, Ersatz oder erstmaligem Einbau der Fenster zur Erhöhung der Energieeffizienz als Einzelmaßnahme an Bestandsgebäuden.
Förderprogramm     Förderart     Höhe der Fenster-Förderung    Fördergeber
BEG EM Zuschusseinmaliger Zuschuss20 % der förderfähigen Ausgaben von min. 2.000 €
bis 60.000 € - also max. 12.000 € pro Wohneinheit

BAFA Beantragung über Zuschussportal
BEG WG Kredit 262Darlehen mit Tilgungszuschuss
max. 60.000 € als zinsgünstiger Kredit + 20 % Tilgungszuschuss von der Kreditsumme - also max. 12.000 € pro Wohneinheit
+ 5 % Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) – also max. 3.000 € zusätzlich

KfW Beantragung über Hausbank
Steuerbonus Sanierungsteuerliche Vergünstigung20 % der Gesamtkosten von max. 200.000 Euro – also max. 40.000 € pro Objekt absetzbar über 3 Jahre ab Jahr der Fertigstellung. 1. und 2. Kalenderjahr je 7 %, max. je 14.000 €. 3. Kalender 6 %, max. 12.000 €.

Finanzamt Beantragung über Steuererklärung
Steuerbonus Handwerkerleistungensteuerliche Vergünstigung20 % der Handwerkerkosten von max. 6.000 € - also max. 1.200 € pro Haushalt im JahrFinanzamt Beantragung über Steuererklärung


Höhe der Förderung: Fenster für Neubau & Gebäudesanierung

Kann beantragt werden bei Erneuerung, Ersatz oder erstmaligem Einbau der Fenster im Rahmen eines energieeffizienten Neubaus (auch beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie, wenn die Kosten für die Maßnahmen der energetischen Sanierung gesondert z. B. im Kaufvertrag ausgewiesen sind) oder der Sanierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus. 
Förderprogramm     Förderart     Höhe der Fenster-Förderung    Fördergeber
BEG WG Zuschuss 461einmaliger Zuschuss20 bis 50 % der förderfähigen Kosten von max.150.000 € - also max. 75.000 € pro Wohneinheit
+ 5 % Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) – also max. 3.000 € zusätzlich

KfW Beantragung über Zuschussportal
BEG WG Kredit 261Darlehen mit Tilgungszuschuss
max. 150.000 € als zinsgünstiger Kredit + 20 bis 50 % Tilgungszuschuss von der Kreditsumme – also max. 75.000 € pro Wohneinheit
+ 5 % Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) – also max. 3.000 € zusätzlich

KfW Beantragung über Hausbank
Steuerbonus Sanierungsteuerliche Vergünstigung20 % der Gesamtkosten von max. 200.000 Euro – also max. 40.000 € pro Objekt absetzbar über 3 Jahre ab Jahr der Fertigstellung. 1. und 2. Kalenderjahr je 7 %, max. je 14.000 €. 3. Kalender 6 %, max. 12.000 €.
Finanzamt Beantragung über Steuererklärung
Steuerbonus Handwerkerleistungensteuerliche Vergünstigung20 % der Handwerkerkosten von max. 6.000 € - also max. 1.200 € pro Haushalt im JahrFinanzamt Beantragung über Steuererklärung


Weitere 5 % Bonus mit Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten

Zum vorgesehenen Fördersatz von z. B. 20 % bekommen Sie weitere 5 % Bonus nur mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, wenn die geförderten Maßnahmen.
✔ innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren vollständig ausgeführt werden
✔ in sinnvoll aufeinander abgestimmten Schritten umgesetzt werden
✔ dadurch mindestens die im Sanierungsplan als individuelles Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht wird

Der iSFP-Bonus wird nicht gewährt bei einer Komplettsanierung in einem Schritt, d.h. wenn die im iSFP als Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe mit dem ersten Schritt erreicht wird. Ob eine beantragte Maßnahme als iSFP-Maßnahme gewertet werden kann, prüft ein Energieeffizienz-Experte.


Unter welchen Bedingungen wird die Fenster-Förderung gewährt?

Ein Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Welche das konkret sind, erfahren Sie hier.

KfW & BAFA - Fenster-Förderung Voraussetzungen

Fenster bzw. Sanierungsmaßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen. Die durchgeführten Maßnahmen müssen zum Arbeitsbereich des Fachunternehmens gehören. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.

Beantragung der KfW- & BAFA-Förderung muss vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden. Keine Förderung im Nachhinein möglich (gilt auch für Einbruchschutz und Barrierefreiheit). Planungs- und Beratungsleistungen können vor Antragstellung in Anspruch genommen und Angebote eingeholt werden.

Förderung für neue Fenster durch BAFA oder KfW nur mit Energie-Effizienz-Experten, die in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. 50 % dieser Kosten werden gefördert. Keine Sachverständigen-Pflicht für die Förderung der Barrierefreiheit und des Einbruchschutzes.

KfW-Förderung: Egal, ob Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung zum Effizienzhaus - der Bauantrag oder altertnativ die Bauanzeige für das Wohngebäude muss mindestens 5 Jahre zurückliegen.

Steuerbonus für Sanierungskosten Voraussetzungen

Förderung für neue Fenster nur bei Sanierungsbeginn nach dem 31. Dezember 2019 und -abschluss vor dem 1. Januar 2030.

✔ Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen. Trifft das nur auf einen Teil der Immobilie zu, können nur die Sanierungskosten für diesen Teil abgesetzt werden. Wenn es Miteigentümer gibt, können die Kosten anteilig angesetzt werden. Kein Steuerbonus für zeitweise vermietete Ferienwohnungen.
✔ Gebäude muss im Europäischen Wirtschaftsraum liegen. Dazu gehören die Staaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Schweiz und Großbritannien zählen nicht dazu.
✔ Gebäude muss bei Sanierungsbeginn min. 10 Jahre alt sein. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Bauantrag gestellt oder die Bauunterlagen eingereicht wurden. Ist der Tag nicht bekannt, gilt der 1. Januar des Baujahres.

Ein Fachunternehmen muss die Sanierungsarbeiten ausführen. Diese müssen zum Arbeitsbereich des Fachunternehmens gehören. Die Anforderungen an ein Fachunternehmen sind in der ESanMV geregelt.

Bescheinigung vom ausführenden Fachunternehmen für die korrekte Umsetzung der Maßnahmen wird benötigt. Alternativ kann ein Experte die Bescheinigung ausstellen, der die Planungen begleitet oder die Sanierung beaufsichtigt hat, wenn dieser in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt ist.

Wer außerdem noch dazu berechtigt ist, regelt Paragraph 88 des GEG.

Fenster bzw. Sanierungsmaßnahmen müssen die technische Mindestanforderungen erfüllen, die in der Verordnung ESanMV geregelt sind.

Kosten müssen verteilt auf 3 Jahre in der Steuererklärung angegeben werden. Einkommensteuer wird ab Fertigstellung wie folgt reduziert: 1. und 2. Kalenderjahr je 7 %, max. je 14.000 €. 3. Kalender 6 %, max. 12.000 €. Geltend gemacht werden die Gesamtkosten (Material, Lohn, fachgerechten Einbau) inkl. Umsatzsteuer.

Alternative: Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen

(§ 35a Abs. 3 EstG). Die Reparatur, der Austausch, das Streichen oder Lackieren von Fenstern gehören zu den steuerlich begünstigten handwerklichen Tätigkeiten. Berücksichtigt werden nur Arbeitslohn, Fahrtkosten und eventuelle Maschinenmiete. Deswegen sollten diese Kosten auf der Handwerkerrechnung getrennt von den Materialkosten aufgeführt werden. Als Nachweis Verlangt das Finanzamt einen Überweisungsbeleg. Bei Barzahlung gibt es keinen Steuerbonus. Für die Rechnungen und Belege gilt eine Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren.





Fenster-Förderung richtig beantragen – so geht´s

Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist.

1. Energie-Effizienz-Experten beauftragen dieser erstellt technische Projektbeschreibung (TPB). Ohne zugehörige TPB-ID keine Antragsstellung.
2. Antrag auf BAFA-Förderung stellen über das online Formular.
3. Förderzusage abwarten und dann erst mit der Ausführung der Maßnahmen beginnen.
4. Verwendungsnachweis einreichen spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes über Verwendungsnachweisportal.
5. Zuschuss auszahlen lassen Auszahlung auf Ihr Konto nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises

Antrag für KfW-Zuschuss Fenster (461)

1. Energie-Effizienz-Experten beauftragen "Bestätigung zum Antrag" vom Experten ausfüllen lassen.
2. KfW-Zuschuss beantragen über KfW-Zuschussportal. Hier auch „Bestätigung zum Antrag“ übermitteln.
3. Identität nachweisen nach Erhalt der Antragsbestätigung. Danach können Maßnahmen umgesetzt werden.
4. „Bestätigung nach Durchführung“ vom Experten ausfüllen lassen und über KfW-Zuschussportal übermittelnVerwendungsnachweisportal.
5. Zuschuss auszahlen lassen den Direktzuschuss erhalten Sie auf Ihr Konto
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