Fenster, Haustüren, Balkontüren und Terrassentüren sind alle ein Bestandteil der thermischen Gebäudehülle und damit auch oft eine Schwachstelle bei der Wärmedämmung. Durch den Tausch oder Einbau neuer Fenster und Außentüren können Sie effektiv Heizungskosten senken und sich den Kauf auch noch vom Staat fördern lassen. So profitieren Sie gleich doppelt: Einerseits amortisieren sich die Anschaffungskosten nach kurzer Zeit durch die eingesparten Heizkosten. Andererseits können Sie sich unter Umständen über eine 20%-ige Ersparnis freuen. Denn der Staat bezuschusst private Haus- und Wohnungsbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften bei bestimmten Maßnahmen mit 20% der Investitionssumme oder mehr! So lässt sich aber nicht nur die Finanzierung energieeffizienter Fenster, Haustüren und anderer Außentüren deutlich vereinfachen. Das gilt auch für den Kauf von Rollläden und Garagentoren. Denn die attraktiven Förderprogramme der Bundesregierung beziehen auch Maßnahmen mit ein, die vor Einbruch schützen und Barrieren reduzieren. Und das nicht nur im Rahmen eines Austauschs bei einer Sanierung bzw. Modernisierung, sondern auch beim erstmaligen Einbau.
Arten der Fördermöglichkeiten
Aktuell gibt es mehrere Möglichkeiten zur Förderung:
● Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen
● zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss (Teilschuldenerlass)
● Steuererleichterung im Rahmen der privaten Steuererklärung nach §35c EStG
Von wem werden Kredite, Zuschüsse und Co. erteilt?
Die zwei wichtigsten staatlichen Förderinstitutionen, die deutschlandweit Zuschüsse und günstige Kredite bereitstellen, sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ,kurz BAFA. Abgesehen davon bieten auch häufig Städte oder örtliche Kommunen regionale Förderprogramme an. Für alle, die keine KfW- oder BAFA-Förderung in Anspruch nehmen wollen und z. B. den Fenstertausch aus eigenen Mitteln finanzieren, ist die Steuererleichterung eine echte Alternative. Anders als beim Steuerbonus auf Handwerksleistungen, können beim Steuerbonus für Sanierungskosten die Gesamtkosten angerechnet werden. Dazu gehören alle finanziellen Aufwendungen für Material und Lohn inklusive der Umsatzsteuer. Im Gegensatz zu den anderen oben genannten staatlichen Förderprogrammen kann der Steuerbonus beim Finanzamt nachträglich, also nach dem Einbau der neuen Fenster oder Türen geltend gemacht werden.Dank BEG einfachere Förderung für Fenster und Türen
Die bisherigen BAFA- und KfW-Förderprogramme werden durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG,mit dem Inkrafttreten ab 2021 ersetzt. Dadurch werden BAFA-Zuschüsse und KfW-Förderkredite unter anderem für das erstmalige Einbauen oder Erneuern von Fenstern und Außentüren in privaten Wohngebäuden (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen) übersichtlicher gestaltet und einfacher zugänglich gemacht. Ab sofort gelten somit die neuen Förderrichtlinien:● BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) für einzelne energetische Maßnahmen
● BEG Wohngebäude (BEG WG) für den Neubau oder Kauf einer energieeffizienten Immobilie oder die Sanierung zum Effizienzhaus
Die aktualisierten Förderrichtlinien der BEG und Informationen zu allen Änderungen finden Sie auch direkt bei der KfW, beim BAFA und beim Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
BAFA, KfW, Finanzamt – welche Förderung passt am besten zu Ihnen?
Um Ihnen eine Orientierung zu bieten, zeigen wir unübersichtlich zusammengefasst, für welche konkreten Maßnahmen eine Förderung beim Kauf neuer Fenster, Türen, Rollläden und Garagentore möglich ist.Passivhausfenster und weitere Produkte im Übersicht
Türen Förderung
20% Förderung für Haustür, Balkontür, Terrassentür.
Welche Türen werden gefördert.
Förderbedingungen
Kredit & Zuschuss
Zuschuss für Energieberatung
Maßnahme | BAFA Förderprogramme | KfW Förderprogramme | Finanzamt |
---|---|---|---|
Fenster, Außentüren und -Tore: Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau als Einzelmaßnahme an Bestandsgebäuden | 20 bis 25* % BEG EM Zuschuss | BEG WG Kredit 262 mit 20 bis 25* % Tilgungszuschuss | 20 % Steuerbonus |
Fenster, Außentüren: Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau im Rahmen eines Neubaus oder einer Sanierung zum Effizienzhaus | - | 20 bis 55* % BEG WG Zuschuss 461
BEG WG Kredit 261 mit 20 bis 55* % Tilgungszuschuss
| 20 % Steuerbonus |
Sommerlicher Wärmeschutz: Ersatz oder erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung als Einzelmaßnahme an Bestandsgebäuden | 20 bis 25* % BEG EM Zuschuss | BEG WG Kredit 262 mit 20 bis 25* % Tilgungszuschuss | 20 % Steuerbonus |
Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater | 50 % BEG EM Zuschuss | 50 % entweder als Tilgungszuschuss bei BEG WG Kredit 261/262 oder BEG WG Zuschuss 461 | 50 % Steuerbonus |
Energieberatung | 80 % Zuschuss EBW (Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude) | - | - |
Einbruchschutz: z. B. einbruchhemmende Haus-, Wohnungs-, Nebeneingangstüren, Garagentore, Rollläden | - | Je nach Investitionssumme 10 bis 20 %
Zuschuss Einbruchschutz455-E
| - |
Barrierefreiheit: z. B. Barrieren am Eingang von Haus und Wohnung abbauen; baugebundene Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Türkommunikation | - | 10 bis 12,5 %
Zuschuss Barrierereduzierung 455-B
Kredit Altersgerecht umbauen 159 | - |
Alle Angaben ohne Gewähr. Die genannten Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich ändern. Prüfen Sie deshalb vor der Antragstellung die aktuellen Bedingungen des gewählten Förderprogramms.
*Prozentsatz beinhaltet 5 % Bonus für individuellen Sanierungsplan (iSFP).
Zusätzlich 5 % Bonus mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhalten Sie zum vorgesehenen Fördersatz weitere 5 % dazu. Aber nur, wenn die geförderten Maßnahmen innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren vollständig und in sinnvoll aufeinander abgestimmten Schritten umgesetzt werden und dabei mindestens die im Sanierungsplan als individuelles Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht wird. Wird dagegen die im iSFP als Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe direkt mit dem ersten Umsetzungsschritt (Komplettsanierung in einem Schritt) erreicht, wird der iSFP-Bonus nicht gewährt. Ob die beantragte Maßnahme dem iSFP entspricht und sie daher als iSFP-Maßnahme gewertet werden kann, prüft e Energieeffizienz-Experte.So bekommen Sie den Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus
Wenn Sie den Kauf neuer Fenster, Türen, Rollläden oder Garagentore fördern lassen möchten, sollten Sie unbedingt die geltenden Förderbedingungen beachten. Welche das konkret bei Fenstern und Türen sind, wie Sie von den jeweiligen Steuererleichterungen und Förderprogrammen in Form von Krediten oder Zuschüssen profitieren und wie und wo Sie diese richtig beantragen, können Sie hier nachlesen.Förderung Fenster beantragen
Förderung Haustür beantragen
Garagen Sektionaltore Isolierung
Passivhausfenster
Energiespartipps ohne Fensteraustausch
Die oben aufgezählten Förderprogramme richten sich insbesondere an Privatpersonen. Förderprogramme für Unternehmen, Kommunen und kommunale Unternehmen finden Sie hier: https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html, https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Zuschussportal/