Was ist eine TRAV Verglasung?
TRAV Glas ist im Grunde eine andere Bezeichnung für absturzsichernde Verglasungen, die ein seitliches Abstürzen von Personen verhindern. Die TRAV Abkürzung steht für "Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen". Diese wurden vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) festgelegt, um durch die Einstufung von Sicherheitsverglasungen Mindeststandards zu setzen, die vor einer Zulassung als statisch beanspruchtes Bauelement erfüllt werden müssen.
Sind die TRAV noch gültig?
Diese Frage muss man mit
nein beantworten. Die TRAV wurden inzwischen bauaufsichtlich durch
die Normreihe DIN 18008-4 abgelöst. Trotzdem wird eine
absturzsichernde Verglasung nach wie vor gerne als TRAV
Verglasung bezeichnet.
Es gib verschiedene absturzsichernde Verglasungen, die
laut TRAV bzw. DIN 18008 definiert sind. In diesem Artikel
geht es um
bodentiefe Fenster
/
Panoramafenster
und Türen, bei denen die Absturzsicherung nur über deren
Verglasung hergestellt wird. Das wesentliche Element bei
bodentiefen Fenstern und Türen ist Glas. Dieses muss viele
Anforderungen wie Wärmeschutz, Schallschutz, Sonnenschutz,
Einbruchschutz und Brandschutz erfüllen, aber eben auch ab
einer vom Gesetzgeber definierten Höhe absturzsicher sein. Den
mindestens zu sichernden Höhenunterschied können Sie der
Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes entnehmen. Gerade
weil moderne bodentiefe
Kunststofffenster
oder
Alufenster
und so genannte Fenstertüren sehr viel Tageslicht hereinlassen
und den Eindruck erwecken, mit nur einem Schritt direkt in der
Natur zu sein, muss eine absturzsichernde Verglasung, die
gerne auch als TRAV Verglasung bezeichnet wird, eingesetzt
werden, wenn keine anderen sichernden Elemente vorhanden sind.
Und gerade darin liegt der Vorteil: eine bodentiefe
absturzsichere Verglasung muss nicht durch störende
Geländekonstruktionen ergänzt werden.
Was regelt die neue DIN 18008-4?
Bei der DIN 18008-4 handelt es sich um die Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Glas im Bauwesen, die 2014/15 eingeführt und 2020 überarbeitet wurden. Diese geben seitdem den aktuellen Stand der Technik für absturzsichernde Verglasungen vor und regeln wie die TRAV zuvor, was überhaupt als absturzsichernde Verglasung gilt, welche Anforderungen an die absturzsichernden Glaselemente gestellt werden, auf welche Bauprodukte die Bestimmungen anzuwenden sind, welche Art der Einwirkungen das Glas aushalten muss und stellt Vorgaben für erforderliche versuchstechnische Nachweise zur Verfügung. Basierend auf den TRAV ordnet auch die neue DIN 18008- 4 absturzsicherndes Glas in die Kategorien A, B und C ein – je nach dem, ob eine Verglasung alleine oder erst in Kombination z. B. mit einem Handlauf, Holm oder tragenden Brüstungsriegel als absturzsicher gilt.Was muss eine absturzsichere Verglasung erfüllen?
Um als TRAV Verglasung bzw. absturzsichernde Verglasung nach DIN 18008-4 bezeichnet zu werden, müssen die verwendeten Glasarten einen ausreichenden Widerstand gegen gewisse Einwirkungen bieten. Deswegen werden bei einer statischen Prüfung der Glaselemente auch eventuell auftretende Stoßbelastungen berücksichtigt. So muss die verwendete Glasart unter anderem bei einem Anprall von Personen oder einem Aufprall von Gegenständen seine Standsicherheit und im Falle eines Bruchs eine ausreichende Resttragfähigkeit behalten, damit Personen nicht hindurchfallen und abstürzen, sich beim Aufprall nicht mit dem Glas schwer verletzten können oder vorbeigehende Passanten z. B. bei einem Erdbeben durch herabfallende Bruchstücke oder Splitter nicht zu Schaden kommen.Wo sind absturzsichernde Verglasungen Vorschrift?
Wenn Absturzgefahr besteht, z. B. bei einem bodentiefen Fenster im Obergeschoss ohne weitere Absturzsicherung oder Balkon, muss auch zwingend absturzsicherndes Glas verwendet werden.Das ist neu: der Bauplaner muss ab sofort unter der Beachtung der geltenden Landesbauverordnung und der DIN 18008 eine Risikobeurteilung für alle bodentiefen Verglasungen vornehmen. Ausschlaggebend bei dieser Beurteilung ist die Verkehrssicherheit, denn die Hauptverkehrswege in den Gebäuden müssen sicher sein. Ob bodentiefes Isolierglas mit Sicherheitsglas ausgeführt werden muss oder nicht, hängt also davon ab, ob man unmittelbar auf die Verglasung zugeht oder nur an ihr vorbeigeht und ob davor Möbel wie z. B. eine Couch oder ein Esstisch stehen.
TRAV Verglasung - Glasaufbau nach DIN 18008-4 Kategorie A
Laut DIN 18008 kann für die Verglasung, abhängig von den technischen Anforderungen, Verbundsicherheitsglas (VSG), Einscheibensicherheitsglas (ESG), teilvorgespanntes Glas (TVG) oder Floatglas verwendet werden. Bodentiefe Fenster, bei denen die Absturzsicherung ausschließlich über die Verglasung gewährleistet wird, zählen laut DIN 18008-4 zur Kategorie A. Bei Glasaufbauten der Klasse A müssen folgende Glasarten verwendet werden:Einfachverglasung: muss immer aus VSG ausgeführt werden.
Mehrscheibenisolierglas: auch wenn die Angriffsseite/stoßzugewandte Seite generell aus VSG, ESG oder Verbundglas (VG) aus ESG bestehen darf, muss entweder die äußere oder die stoßzugewandte Seite des Glaspakets zwingend aus VSG bestehen. Wenn also die äußere Glasscheibe aus VSG besteht, darf die innere Seite aus ESG ausgeführt werden. Besteht dagegen die Angriffsseite aus VSG, dürfen für die Außenscheibe und auch die Mittelscheibe bei einer 3-fach Verglasung alle ganz oben genannten Glaserzeugnisse einschließlich Floatglas verwendet werden.
Ab welcher Höhe braucht man laut Landesbauverordnung eine Sicherheitsverglasung?
Die Landesbauordnung der jeweiligen Bundesländer und die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherer schreiben ab einem Höhenunterschied von 1 Meter (in Bayern 50 cm) zwischen den Verkehrsflächen absturzsichernde Bauteile wie eine Fensterbrüstung, ein Geländer oder eine absturzsichernde Verglasung vor. Die Höhe der Fensterbrüstungen, Geländer und Holme muss dann mindestens 90 cm und ab einer Absturzhöhe von 12 Metern sogar 110 cm betragen. Sind diese niedriger, muss zusätzlich eine absturzsichere Verglasung im Fenster oder in der Fenstertür eingebaut werden.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen TRAV Verglasung und absturzsichernder Verglasung nach DIN 18008-4?
Die Bezeichnung Verglasung nach TRAV ist seit der Einführung
der DIN 18008-4 veraltet. Im Grunde meinen beide Begriffe
jedoch das gleiche und werden somit auch weiterhin im
umgangssprachlichen Wortgebrauch synonym verwendet.
Ab wann gilt eine Verglasung als absturzsichernd?
Eine Verglasung gilt dann als absturzsichernd, wenn sie
verhindert, dass Menschen aus größerer Höhe herabfallen und
durch Bruchstücke verletzt werden.
Gibt es eine gesetzlich anerkannte Alternative für die Verwendung von Sicherheitsglas?
Sie können bei bodentiefen Fenstern und Türen auf
Sicherheitsglas verzichten ohne dabei die Regeln zu
verletzten, wenn die Verglasung als solche klar erkennbar bzw.
gekennzeichnet ist. Das erreicht man z. B. durch ein Geländer
oder einen Heizkörper vor der Verglasung oder auch durch den
Einsatz von Sprossen, gefärbtem, strukturiertem oder satiniertem Glas. Diese
Alternativen werden bei einer bodentiefen Verglasung
allerdings oft als störend empfunden, weil man dann nicht mehr
ungehindert hindurchschauen kann.