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20 % Förderung - Haustür, Balkontür, Terrassentür mit staatlicher Hilfe finanzieren

Passivhaus Türen Förderungen


Haustüren und Terrassentüren online konfigurieren

Alle Angaben ohne Gewähr. Die genannten Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich ändern. Prüfen Sie deshalb vor der Antragstellung die aktuellen Bedingungen des gewählten Programms.

Staatliche Förderung für neue Türen - alles Wichtige zu BAFA, KfW und Steuerbonus.

Türen sind ein wichtiger Teil der Gebäudehülle und stellen oft eine Schwachstelle in der Gebäudedämmung dar. Besonders dann, wenn die älteren Modelle nicht mehr richtig dicht schließen. Dadurch haben Haustüren, Terrassentüren, Balkontüren aber auch Wohnungseingangstüren eine direkte Auswirkung auf den Energieverbrauch des Hauses und den damit verbundenen CO2-Ausstoß. Um diesen zu reduzieren, fördert die Bundesregierung die energetische Sanierung alter Gebäude. Deswegen werden privaten Wohnungs- und Hausbesitzern und Wohnungseigentümergemeinschaften entsprechende Anreize in Form von Zuschüssen, günstigen Krediten mit Tilgungszuschuss oder Steuerboni gewährt. Wenn Sie also eine neue Haustür kaufen und durch den Austausch oder Neueinbau die Energieeffizienz verbessern, werden Sie durch lukrative Förderprogramme belohnt und senken so die Anschaffungskosten um min. 20 %. Das gilt auch für die so genannte Ertüchtigung der Haustür, bei der auch die Überarbeitung z. B. durch eine Neuverglasung gefördert wird. Die Förderprogramme sind aber nicht nur auf Türen beschränkt. Auch neue Fenster, Rollläden, Garagentore und Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit und Einbruchsicherheit werden gefördert. So können Sie gleich mehrfach von der staatlichen finanziellen Hilfe profitieren.

Welche Türen werden gefördert?

Eine Förderung bekommen Sie nur, wenn Sie neue Balkontüren, Terrassentüren, Wohnungseingangstüren oder Haustüren kaufen, die folgenden technischen Mindestanforderungen entsprechen

Förderung: Türen mit guter Wärmedämmung

Je nach Art der Tür erfolgt die Förderung durch BAFA, KfW oder Finanzamt ab oder unter einem U-Wert von
✔ 0,95 W/(m² K) für Balkontüren, Terrassentüren mit Mehrscheiben-Isolierverglasung
✔ 1,1 W/(m² K) für barrierearme oder einbruchhemmende Balkontüren, Terrassentüren
✔ 1,1 W/(m² K) für Balkontüren, Terrassentüren mit Sonderverglasung (Verglasung zum Schall- und Brandschutz sowie zur Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung)
✔ 1,3 W/(m² K) für Außentüren beheizter Räume (Wohnungseingangstüren), Hauseingangstüren
✔ 1,3 W/(m² K) für die Ertüchtigung von Balkontüren, Terrassentüren
✔ 1,4 W/(m² K) für Balkontüren, Terrassentüren von Baudenkmalen und von sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz (bei echten glasteilenden Sprossen gilt 1,6)
✔ 1,6 W/(m² K) bei der Ertüchtigung von Balkontüren, Terrassentüren an Baudenkmalen oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz.

Förderung KfW: Türen mit Barrierefreiheit

Möglich als KfW-Zuschuss Barrierefreiheit 455-B oder KfW-Kredit 159. Möchten Sie barrierearme Balkontüren oder Terrassentüren erneuern, müssen Sie beim Kauf folgendes beachten: die Türen müssen mit einem geringen Kraftaufwand bedient werden können und die untere Schwelle darf eine Höhe von 2 cm nicht überschreiten.

Förderung KfW: Türen mit Einbruchschutz

Als KfW 455 E Zuschuss. Darunter fallen einbruchhemmende Türen die nach DIN EN 1627 mindestens der Widerstandsklasse RC 2 entsprechen (auch ohne Nachweis über die Berücksichtigung der Festigkeit und Ausführung der umgebenden Wände).


Vorteile moderner Haustüren, von denen Sie profitieren

✔ optimierte Wärmedämmung
✔ Reduzierung der Heizkosten
✔ individueller Schallschutz
✔ erhöhter Einbruchschutz
✔ leichtgängige Bedienung und Komfortable Steuerung
✔ gesteigerter Wohnkomfort und mehr Lebensqualität
✔ Wertsteigerung der Immobilie
✔ Senkung des klimaschädlichen CO2

Egal, ob Haustüren, Wohnungstüren, Terrassentüren oder Balkontüren aus Kunststoff, Holz oder Alu – neue Außentüren sind durch die neuen technischen Standards im Vergleich zu den alten Modellen echte Multitalente, die in allen Bereichen gute Werte erzielen. Auch wenn Sie keinen Förderkredit, Zuschuss oder Steuerbonus in Anspruch nehmen, amortisieren sich die Anschaffungskosten durch die eingesparten Energiekosten recht schnell.

Jetzt neue Türen günstig nach Maß kaufen, die Kosten durch 20 % Förderung senken und dadurch gleich doppelt sparen!

BEG – wer vergibt die neue Haustür-Förderung?

Seit Anfang 2021 gilt auch für neue Haustüren die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Dadurch wird der erstmalige Einbau oder Austausch von Haustüren und anderen Außentüren, die Teil der Gebäudehülle sind, sowohl als Einzelmaßnahme (BEG EM) als auch im Rahmen einer energetischen Wohngebäudesanierung (BEG WG) noch höher gefördert. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bieten auf der bundesebene die gängigsten Förderprogramme für Türen. Weitere werden z. B. von Gemeinden oder Kommunen auf regionaler Ebene angeboten. Alternativ dazu gewährt das Finanzamt eine ebenso hohe Förderung durch einen Steuerbonus. So gibt es gleich mehrere Wege, auf denen Sie als Privatperson die neue Haustür-Förderung von min. 20 % erhalten und durch diese finanzielle Hilfe beim Kauf einer energieeffizienten, barrierearmen oder einbruchhemmenden Haustür, Wohnungstür, Terrassentür oder Balkontür richtig Geld sparen können.

Wie viel Förderung gibt es für neue Haustüren?

Ein Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus erleichtert die Finanzierung neuer Haustüren, Wohnungstüren und anderer Außentüren enorm. Es darf jedoch für ein und dieselbe Maßnahme wie z. B. die Haustür-Erneuerung jeweils nur ein Antrag entweder bei KfW oder BAFA gestellt oder eine der Steuererleichterungen in Anspruch genommen werden. Ansonsten können unter bestimmten Umständen verschiedene Förderprogramme miteinander kombiniert werden.

Höhe der Förderung: Haustür als Einzelmaßnahme

Zur Erhöhung der Energieeffizienz durch Erneuerung, Ersatz oder erstmaligem Einbau der Haustür, Wohnungstür, Balkontür und Terrassentür als Einzelmaßnahme an Bestandsgebäuden.

Förderprogramm     Förderart     Höhe Förderung Haustür Fördergeber
BEG EM Zuschusseinmaliger Zuschuss20 % der förderfähigen Ausgaben von min. 2.000 € bis 60.000 € - also max. 12.000 € pro Wohneinheit
BAFA Beantragung über Zuschussportal
BEG WG Kredit 262Darlehen mit Tilgungszuschuss
+ 5 % Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (ISFP) – also max. 3.000 € zusätzlich
max. 60.000 € als zinsgünstiger Kredit + 20 % Tilgungszuschuss von der Kreditsumme - also max. 12.000 € pro Wohneinheit

KfW Beantragung über Hausbank
Steuerbonus Sanierungsteuerliche Vergünstigungabsetzbar über 3 Jahre ab Jahr der Fertigstellung. 1. und 2. Kalenderjahr je 7 %, max. je 14.000 €. 3. Kalender 6 %, max. 12.000 €.

Finanzamt Beantragung über Steuererklärung
Steuerbonus Handwerkerleistungensteuerliche Vergünstigung20 % der Handwerkerkosten von max. 6.000 € - also max. 1.200 € pro Haushalt im JahrFinanzamt Beantragung über Steuererklärung


Höhe der Förderung: Haustür für Neubau & Gebäudesanierung

Bei Erneuerung, Ersatz oder erstmaligem Einbau der Haustür, Wohnungstür, Balkontür, oder Terrassentür im Rahmen eines energieeffizienten Neubaus (auch beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie, wenn die Kosten für die Maßnahmen der energetischen Sanierung gesondert z. B. im Kaufvertrag ausgewiesen sind) oder der Sanierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus.
Förderprogramm     Förderart     Höhe der Fenster-Förderung    Fördergeber
BEG WG Zuschuss 461einmaliger Zuschuss20 bis 50 % der förderfähigen Kosten von max.150.000 € - also max. 75.000 € pro Wohneinheit
+ 5 % Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) – also max. 3.000 € zusätzlich

KfW Beantragung über Zuschussportal
BEG WG Kredit 261Darlehen mit Tilgungszuschuss
max. 150.000 € als zinsgünstiger Kredit + 20 bis 50 % Tilgungszuschuss von der Kreditsumme – also max. 75.000 € pro Wohneinheit
+ 5 % Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) – also max. 3.000 € zusätzlich

KfW Beantragung über Hausbank
Steuerbonus Sanierungsteuerliche Vergünstigung20 % der Gesamtkosten von max. 200.000 Euro – also max. 40.000 € pro Objekt absetzbar über 3 Jahre ab Jahr der Fertigstellung. 1. und 2. Kalenderjahr je 7 %, max. je 14.000 €. 3. Kalender 6 %, max. 12.000 €.
Finanzamt Beantragung über Steuererklärung
Steuerbonus Handwerkerleistungensteuerliche Vergünstigung20 % der Handwerkerkosten von max. 6.000 € - also max. 1.200 € pro Haushalt im JahrFinanzamt Beantragung über Steuererklärung

Sie erhalten weitere 5 % Bonus mit Sanierungsfahrplan (iSFP)

Nur mit einem individuellen Sanierungsfahrplan bekommen Sie weitere 5 % iSFP-Bonus, wenn die geförderten Maßnahmen

✔ innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren vollständig ausgeführt werden
✔ in sinnvoll aufeinander abgestimmten Schritten umgesetzt werden
✔ dadurch mindestens die im Sanierungsplan als individuelles Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht wird

Bei einer Komplettsanierung in einem Schritt (wenn die im iSFP als Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe mit dem ersten Schritt erreicht wird) bekommen Sie keinen iSFP-Bonus. Der Energieeffizienz-Experte beurteilt, ob eine beantragte Maßnahme als iSFP-Maßnahme gewertet werden kann.


Welche Förderbedingungen müssen erfüllt werden?

Nur wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, kann ein BAFA- oder KfW-Zuschuss, KfW-Kredit oder Steuerbonus für Ihre neue Haustür oder eine andere Art der Außentür gewährt werden.

BAFA- & KfW-Förderung Haustür – Voraussetzungen

Türen bzw. Sanierungsmaßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen. Eigenleistungen werden nicht gefördert. Durchgeführte Maßnahmen müssen zum Arbeitsbereich des Fachunternehmens gehören.

Keine Förderung im Nachhinein möglich. Antrag auf BAFA- & KfW-Förderung muss vor Vergabe der Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden (gilt auch für Einbruchsschutz und Barrierefreiheit). Angebote, Beratungs- und Planungsleistungen können jedoch vor Antragstellung eingeholt bzw. in Anspruch genommen werden.

BAFA- & KfW-Förderung Haustür nur mit Energie-Effizienz-Experten, die in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. 50 % Förderung für dafür anfallendende Kosten. Bei Barrierefreiheit und Einbruchschutz besteht keine Sachverständigen-Pflicht. Bei KfW-Förderung Haustür: Egal, ob Haustüreinbau oder -tausch als Einzelmaßnahme oder im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus - der Bauantrag oder altertnativ die Bauanzeige für das Wohngebäude muss mindestens 5 Jahre zurückliegen.

Steuerbonus für Sanierungskosten – Voraussetzungen

Nur bei Sanierungsbeginn nach dem 31. Dezember 2019 und -abschluss vor dem 1. Januar 2030.
Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen. Wird nur ein Teil selbst bewohnt, können nur die Sanierungskosten für diesen Teil abgesetzt werden. Kosten können anteilig angesetzt werden, wenn es Miteigentümer gibt. Für zeitweise vermietete Ferienwohnungen wird kein Steuerbonus gewährt.

Gebäude muss im Europäischen Wirtschaftsraum liegen. Dazu gehören die Staaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Schweiz und Großbritannien zählen nicht dazu.

Ein Fachunternehmen muss die Sanierungsarbeiten ausführen. Durchgeführte Maßnahmen müssen zum Arbeitsbereich des Fachunternehmens gehören. Die Anforderungen an ein Fachunternehmen sind in der ESanMV geregelt.

Bescheinigung vom ausführenden Fachunternehmen für die korrekte Umsetzung der Maßnahmen wird benötigt. Alternativ kann ein Experte die Bescheinigung ausstellen, der die Planungen begleitet oder die Sanierung beaufsichtigt hat, wenn dieser in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt ist. Wer außerdem noch dazu berechtigt ist, regelt Paragraph 88 des GEG.

Steuerbonus nur für Maßnahmen, die in Paragraf 35c EStG aufgelistet sind.

Türen bzw. Sanierungsmaßnahmen müssen die technische Mindestanforderungen erfüllen, die in der Verordnung ESanMV geregelt sind.
Kosten müssen verteilt auf 3 Jahre in der Steuererklärung angegeben werden. Einkommensteuer wird ab Fertigstellung wie folgt reduziert: 1. und 2. Kalenderjahr je 7 %, max. je 14.000 €. 3. Kalender 6 %, max. 12.000 €. Geltend gemacht werden die Gesamtkosten (Material, Lohn, fachgerechten Einbau) inkl. Umsatzsteuer.

Alternative: Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen (§ 35a Abs. 3 EstG).

Zu den steuerlich begünstigten handwerklichen Tätigkeiten gehören die Reparatur, der Austausch, das Streichen oder Lackieren von Haustüren, Wohnungstüren, Balkontüren und Terrassentüren. Hierbei werden aber nur Arbeitslohn, Fahrtkosten und eventuelle Maschinenmiete berücksichtigt. Achten Sie deswegen darauf, dass diese Kosten auf der Handwerkerrechnung getrennt von den Materialkosten aufgeführt werden. Bei Barzahlung erhalten Sie keinen Steuerbonus, denn das Finanzamt verlangt als Nachweis einen Überweisungsbeleg. Die Rechnungen und Belege müssen 2 Jahre aufbewahrt werden.





Kredit & Zuschuss für neue Haustür richtig beantragen

Es sind nur Maßnahmen förderfähig, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.

KfW Haustür-Antrag Kredit (261,262)

1. Energie-Effizienz-Experten beauftragen "Bestätigung zum Antrag" vom Experten ausfüllen lassen
2. KfW-Kredit beantragen über Finanzierungspartner. Dieser leitet "Bestätigung zum Antrag" an KfW
3. Kreditvertrag abschließen die Auszahlung des Kredites erfolgt auf Ihr Konto
4. „Bestätigung nach Durchführung“ vom Experten ausfüllen lassen und dem Finanzierungspartner übergeben, der sie an KfW weiter leitet
5. Tilgungszuschuss auszahlen lassen KfW zieht Tilgungszuschuss direkt beim Finanzierungspartner von der Restschuld des KfW-Kredites ab


80% Zuschuss für Energieberatung

Förderfähige Beratungskosten können durch den BAFA-Zuschuss EBW (Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude) zu 80 % vom Staat übernommen werden, jedoch max. 1.300 € für ein Ein- und Zweifamilienhaus und max. 1.700 € für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Für Besitzer von Eigentumswohnungen und Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird eine Förderung von einmalig max. 500 € pro Wohnungseigentümergemeinschaft für die Erläuterung des Berichts in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung gewährt.

Was Sie noch wissen müssen

Der Förderantrag wird online vom Experten vor Beginn der Energieberatung gestellt. Ausgezahlt wird der Zuschuss an den Experten, der diese Summe mit seinem Beraterhonorar verrechnen muss. Möglich ist diese BAFA-Förderung nur für Gebäude in Deutschland, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens 10 Jahre zurückliegt und min. 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt wird oder das Haus ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden ist.