Wird mein neues Garagentor gefördert?
Ja! Ihr neues Garagentor ist durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) förderfähig, wenn es folgende Bedingungen erfüllt: es weist die Widerstandsklasse RC 2 oder besser nach DIN/TS 18194 oder die Widerstandsklasse WK2 oder besser nach DIN V ENV 1627 auf. Wenn Sie ein neues Garagentor kaufen und dafür eine Förderung beantragen möchten, achten Sie auf eine entsprechende Kennzeichnung des Herstellers. Lassen Sie sich am besten auch vom ausführenden Fachbetrieb einen Nachweis über die Zertifizierung und den fachgerechten Einbau des Produkts geben.
Neue Garagentore - aktuelle Fördermöglichkeiten
Steigern Sie die Sicherheit Ihres Zuhauses durch einbruchhemmende Garagentore und -zugänge, insbesondere wenn Ihre Garage direkt mit dem Wohnhaus verbunden ist. Die Installation solcher Sicherheitstüren schützt nicht nur Ihre Wertgegenstände in der Garage, sondern erhöht auch den Gesamtschutz Ihres Hauses.
KfW-Förderungsprogramme für einbruchhemmende Garagentore und -zugänge:
• Altersgerecht Umbauen – Kredit (159): Unterstützung für Sicherheitsmaßnahmen. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.• Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455-E): Das beliebte Förderprogramm ist zur Zeit leider eingestellt. Es können keine neuen Anträge für den Zuschuss gestellt werden. Stand Januar 2024.
Technische Mindestanforderungen:
Um förderfähig zu sein, müssen die Garagentore und -zugänge bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen: • Widerstandsklasse RC 2 nach DIN/TS 18194 oder besser oder • Widerstandsklasse WK2 nach DIN V ENV 1627 oder besser. Diese Standards gelten für Garagen, die direkt mit Wohnhäusern verbunden sind. Für Ferienhäuser oder -wohnungen ist diese Förderung nicht anwendbar. Wichtig zu beachten: Nur wenn Ihr Garagentor bzw. -zugang die oben genannten technischen Mindestanforderungen erfüllt, kommen Sie für die Förderung infrage. Bei Nichterfüllung dieser Kriterien ist eine Förderung ausgeschlossen.
Das Wichtigste in Kürze - KfW-Kredit 159 für einbruchhemmende Gargentore und -zugänge
Profitieren Sie von einem attraktiven Förderkredit, um Barrieren in Ihrer Wohnung zu reduzieren und sich vor Einbruch zu schützen:• Günstiger Jahreszins: Ab 2,48 % effektiver Jahreszins.
• Hoher Kreditrahmen: Bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit, unabhängig vom Alter des Antragstellers.
• Flexible Auszahlung: Wahl zwischen Gesamtsumme oder Teilbeträgen.
• Finanzierungsoptionen: Möglichkeit zwischen Annuitätendarlehen und endfälligem Darlehen zu wählen.
Wichtige Schritte und Hinweise:
• Antragsprozess: Der Kredit muss über einen Finanzierungspartner bei der KfW beantragt werden, nicht direkt.
• Projektbeginn: Mit den Maßnahmen darf erst nach Erhalt der Förderzusage begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung für bereits gestartete Projekte ist ausgeschlossen.
• Vorzeitige Vertragsabschlüsse: Sollten Sie vor der Antragstellung Verträge abschließen wollen, ist dies nach einer Beratung durch den Finanzierungspartner und Dokumentation mittels eines KfW-Formulars möglich.
Wer wird durch diesen Kredit gefördert?
Die KfW fördert mit dem Kredit 159 alle, die in Barrierereduzierung oder Einbruchschutz investieren, wie etwa Privatpersonen (Eigentümer/-innen und Mieter/-innen, unabhängig vom Alter), Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger und Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Alternative zur KfW-Förderung: Steuerbonus auf Handwerksleistungen
Profitieren Sie von Steuervorteilen beim Garagentoreinbau! Handwerkerleistungen, wie der Einbau von Garagentoren bei Renovierungen oder Sanierungen, sind für Eigentümer steuerlich absetzbar. Es lohnt sich, professionelle Handwerker zu beauftragen, da 20% der Arbeitskosten - bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 1.200 € (entspricht einer Rechnungssumme von 6.000 €) - direkt von der Steuerlast abgezogen werden können.
Voraussetzungen für die Steuererleichterung:
• Die Arbeiten müssen von einem unabhängigen Unternehmen durchgeführt werden.
• Eine Rechnung, auf der Kosten für Material und Lohn getrennt ausgewiesen sind.
• Die Bezahlung erfolgt nicht bar, sondern über Überweisung.
• Gültig für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten, nicht für Neubauten.
• Rückerstattung im Rahmen der privaten Steuererklärung nach §35c EStG.
Im Unterschied zu KfW- oder BAFA-Förderungen, können bei dieser Steuererleichterung nicht das Material (in diesem Fall das neue Garagentor), sondern nur die Handwerkerleistung und ggf. Kosten für die Anfahrt und Maschinen angerechnet werden. Zudem ist der Steuerbonus nachträglich beim Finanzamt geltend zu machen, was ihn zu einer attraktiven Option für diejenigen macht, die ihre Renovierungsprojekte selbst finanzieren und keine anderen staatlichen Fördermittel in Anspruch nehmen.